Aktuelles zu Flüchtlingen in Sulz
Das Haus Kähnermatt Nr. 7 in Lahr-Sulz ist - im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) – eine Gemeinschaftsunterkunft bzw. eine vorläufige Unterbringung in Trägerschaft des Landratsamtes des Ortenaukreises. |
Die vorläufige Unterbringung endet gem. § 9 Abs. 1 FlüAG |