Aktuelles zu Flüchtlingen in Sulz

Das Haus Kähnermatt Nr. 7 in Lahr-Sulz ist - im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) – eine Gemeinschaftsunterkunft bzw. eine vorläufige Unterbringung in Trägerschaft des Landratsamtes des Ortenaukreises.


Aktuell (Stand: Oktober 2020) sind im Haus Kähnermatt
27 Personen bzw. 5 Familien im Status "Vorläufige Unterbringung"
untergebracht.


Die vorläufige Unterbringung endet gem. § 9 Abs. 1 FlüAG

- mit Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung internationalen
  Schutzes durch das Bundesamt
- mit Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Asylantrag oder Folgeantrag
- mit Erteilung eines Aufenthaltstitels
- 24 Monate nach Aufnahme durch das LRA.

Fazit: Längstens verbleiben die Flüchtlinge 24 Monate im Haus. Danach erfolgt die Anschlussunterbringung in einem Ort des Landkreises, der ihnen zugewiesen wird, sofern sie noch kein ausreichendes Einkommen erzielen.

Die Familien, die ausreichendes Einkommen erzielen, dürfen über ihren Wohnort selbst bestimmen.